Prüfung Ihrer Tankstelle oder Eigenverbrauchstankstelle nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
– Wiederkehrende Prüfung
– Erstprüfung gemäß AwSV von bestehenden Anlagen
– Prüfung vor Inbetriebnahme
– Prüfung nach einer wesentlichen Änderung
– Prüfung bei Stilllegung einer Anlage
– Nachprüfungen nach Mängelbeseitigung
– Korrespondenzen mit der zuständigen Behörde
– Gutachterliche Stellungnahme zur Eignungsfeststellung
– Beratung und Unterstützung z.B. bei wasserrechtlichen Anzeigen
. Tel: 0151 416 38 416
Wiederkehrende Prüfpflicht:
- Alle unterirdischen Anlagen
- Oberirdische Anlagen mit mehr als 1.000 Liter Volumen in Schutzgebieten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
- Alle Anlagen mit mehr als 10.000 Liter Volumen
- Abfüllanlagen mit mehr als 1.000 Liter Volumen
- Auf Anordnung der zuständigen Behörde
Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung:
- Alle unterirdischen Anlagen
- Alle oberirdische Anlagen mit mehr als 1.000 Liter Volumen
- Abfüllanlagen mit mehr als 1.000 Liter Volumen
- Auf Anordnung der zuständigen Behörde
Prüfung bei Stilllegung:
- Alle unterirdischen Anlagen
- Oberirdische Anlagen mit mehr als 10.000 Liter Volumen außerhalb von Schutzgebieten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
- Oberirdische Anlagen mit mehr als 1.000 Liter Volumen in Schutzgebieten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete
- Abfüllanlagen mit mehr als 1.000 Liter Volumen
- Auf Anordnung der zuständigen Behörde