Zum Inhalt springen

Heizölverbraucheranlagen

Prüfung Ihrer Heizölverbraucheranlage nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

– Wiederkehrende Prüfung

– Erstprüfung gemäß AwSV von bestehenden Anlagen

– Prüfung vor Inbetriebnahme

– Prüfung nach einer wesentlichen Änderung

– Prüfung bei Stilllegung einer Anlage

– Nachprüfungen nach Mängelbeseitigung

– Gutachterliche Stellungnahme zur Eignungsfeststellung

– Korrespondenzen mit der zuständigen Behörde

– Beratung und Unterstützung z.B. bei wasserrechtlichen Anzeigen

Fragen? Gerne berate ich Sie und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot. Tel: 0151 416 38 416

Kontaktformular

Wiederkehrende Prüfpflicht:

  1. Alle unterirdischen Anlagen
  2. Oberirdische Anlagen mit mehr als 1.000 Liter Volumen in Schutzgebieten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
  3. Alle Anlagen mit mehr als 10.000 Liter Volumen
  4. Auf Anordnung der zuständigen Behörde

Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung:

  1. Alle unterirdischen Anlagen
  2. Alle oberirdische Anlagen mit mehr als 1.000 Liter Volumen
  3. Auf Anordnung der zuständigen Behörde

Prüfung bei Stilllegung:

  1. Alle unterirdischen Anlagen
  2. Oberirdische Anlagen mit mehr als 10.000 Liter Volumen außerhalb von Schutzgebieten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
  3. Oberirdische Anlagen mit mehr als 1.000 Liter Volumen in Schutzgebieten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete
  4. Auf Anordnung der zuständigen Behörde