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Erdwärmesondenanlagen

Prüfung Ihrer Erdwärmesondenanlage nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

– Wiederkehrende Prüfung

– Erstprüfung gemäß AwSV von bestehenden Anlagen

– Prüfung vor Inbetriebnahme

– Prüfung nach einer wesentlichen Änderung

– Prüfung bei Stilllegung einer Anlage

– Nachprüfungen nach Mängelbeseitigung

– Korrespondenzen mit der zuständigen Behörde

– Gutachterliche Stellungnahme

– Baubegleitende Beratung

Fragen? Gerne berate ich Sie und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot. Tel: 0151 416 38 416

Kontaktformular

Wiederkehrende Prüfpflicht:

  1. Alle unterirdischen Anlagen
  2. Auf Anordnung der zuständigen Behörde

Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung:

  1. Alle unterirdischen Anlagen
  2. Auf Anordnung der zuständigen Behördee

Prüfung bei Stilllegung:

  1. Alle unterirdischen Anlagen
  2. Auf Anordnung der zuständigen Behörde

Hinweis: Oft wird bei Errichtung eine baubegleitende Beratung seitens der Behörden gefordert.