Prüfung Ihrer Erdwärmesondenanlage nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
– Wiederkehrende Prüfung
– Erstprüfung gemäß AwSV von bestehenden Anlagen
– Prüfung vor Inbetriebnahme
– Prüfung nach einer wesentlichen Änderung
– Prüfung bei Stilllegung einer Anlage
– Nachprüfungen nach Mängelbeseitigung
– Korrespondenzen mit der zuständigen Behörde
– Gutachterliche Stellungnahme
– Baubegleitende Beratung
Fragen? Gerne berate ich Sie und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot. Tel: 0151 416 38 416
Wiederkehrende Prüfpflicht:
- Alle unterirdischen Anlagen
- Auf Anordnung der zuständigen Behörde
Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung:
- Alle unterirdischen Anlagen
- Auf Anordnung der zuständigen Behördee
Prüfung bei Stilllegung:
- Alle unterirdischen Anlagen
- Auf Anordnung der zuständigen Behörde
Hinweis: Oft wird bei Errichtung eine baubegleitende Beratung seitens der Behörden gefordert.