Geschäftsbedingungen
I. Leistungen
1. Prüfungen von Anlagen nach dem Wasserhaushaltsgesetz -WHG-, Beratungen sowie Schulungen von Betreibern und Fachbetrieben erfolgen nach gesetzlichen Vorgaben, Verordnungen, behördlichen Vorschriften sowie nach den Regeln der Technik durch den Auftragnehmer.
2. Das Prüfergebnis wird dem Auftraggeber durch Erstellung eines Prüfberichtes mitgeteilt. In den Fällen, in denen die Pflicht besteht oder eine entsprechende Vereinbarung mit dem Auftraggeber geschlossen wurde, erhält die zuständige Überwachungsbehörde vom Auftragnehmer eine Kopie des Prüfberichtes.
II. Haftung
Die Haftung für gesetzliche Vertreter, für jeden Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie auch die Haftung dieses Personenkreises wird auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden, für die der Auftragnehmer aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von diesem aufnehmen zu lassen.
III. Zahlungsweise
1. Die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Beträge sind vom Auftraggeber bei der Anlagenüberprüfung sofort fällig oder nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das Konto IBAN: DE33 1001 0010 0942 8771 09 BIC: PBNKDEFF zu überweisen.
2. Zahlungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingehen, sind gemäß dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (in Kraft getreten am 1. Mai 2000) mit 8 % zu verzinsen.
3. Mahnkosten betragen € 10,00.
4. Für Überprüfungen, die aus Gründen des Auftraggebers nicht zu Ende geführt werden können, werden die vollen Prüfkosten berechnet.
5. Nachprüfungen sind kostenpflichtig.
IV. Mängelbeseitigung
Einwendungen des Auftraggebers gegen Beratungs-, Prüfergebnisse und Gutachten führen zu einer Ergebnisüberprüfung durch den Sachverständigen. Für sachlich unberechtigte Einwendungen fallen die Kosten dieser Überprüfung dem Auftraggeber zur Last. Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist nach § 638 BGB unterliegen. verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe des Prüfungsergebnisses, Prüfzeugnisses, Prüfberichtes oder Gutachten an den Auftraggeber.
V. Gerichtsstandsvereinbarung
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hannover.