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JGS-Anlagen

Prüfung Ihrer JGS-Anlage nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

– Wiederkehrende Prüfung

– Erstprüfung gemäß AwSV von bestehenden Anlagen

– Prüfung vor Inbetriebnahme

– Prüfung nach einer wesentlichen Änderung

– Prüfung bei Stilllegung einer Anlage

– Nachprüfungen nach Mängelbeseitigung

– Korrespondenzen mit der zuständigen Behörde

– Gutachterliche Stellungnahme

– Dichtheitsprüfungen gemäß Technischer Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) DWA-A 792

Fragen? Gerne berate ich Sie und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot. Tel: 0151 416 38 416

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Prüfpflicht:

  1. Alle anzeigepflichtigen Anlagen
  2. Auf Anordnung der zuständigen Behörde