Prüfung Ihrer JGS-Anlage nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
– Wiederkehrende Prüfung
– Erstprüfung gemäß AwSV von bestehenden Anlagen
– Prüfung vor Inbetriebnahme
– Prüfung nach einer wesentlichen Änderung
– Prüfung bei Stilllegung einer Anlage
– Nachprüfungen nach Mängelbeseitigung
– Korrespondenzen mit der zuständigen Behörde
– Gutachterliche Stellungnahme
– Dichtheitsprüfungen gemäß Technischer Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) DWA-A 792
Fragen? Gerne berate ich Sie und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot. Tel: 0151 416 38 416
Prüfpflicht:
- Alle anzeigepflichtigen Anlagen
- Auf Anordnung der zuständigen Behörde